Geheimhaltung der Revisionsberichte
Die Geheimhaltung der Revisionsberichte könnte transparenter sein. In vielen Kantonen gilt das Prinzig, dass amtliche Dokumente öffentlich sind. Eine Ausnahme sind Revisionsberichte von Finanzkontrollen generell, aber auch zu speziellen Themen und Untersuchungen.
Geheimhaltung der Revisionsberichte – Veröffentlichung schafft Transparenz!
Detaillierte Revisionsberichte enthalten oft brisante Details oder gar Enthüllungen. Für die Öffentlichkeit sind diese jedoch überwiegendst nicht einsehbar. Hin und wieder gelangen solche Berichte durch „Indiskretionen“, Wisthle-Blowing oder medial an die Bevölkerung. Schnell wird dann aber von Amtsgeheimnisverletzung gesprochen. Die Zuspielenden müssen dann mit einer allfälligen Anzeige rechnen. Die entsprechende Behörde reicht oft eine Strafklage gegen unbekannt ein und das strafrechtliche Rädchen beginnt sich zu drehen.
Nun wäre es aber doch einfacher und transparenter, wenn solche Berichte öffentlich gemacht werden. Denn gerade hier finden sich Schwachstellen welche einer Besserung bedürfen und damit auch der schweizerischen Bevölkerung in Gemeinden, Kantonen und Bund auf Interesse stossen.
Offener Umgang mit Fehlern versus Geheimhaltung der Revisionsberichte
Aber warum ist das so? Weshalb finden so wenige Berichte Zugang in die Öffentlichkeit? Es werden oft interne oder externe Revisionsstellen oder Experten beigezogen. Deren Berichte enthalten neben allgemeinen Ausführungen auch viele Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge des geprüften Sachverhaltes zuhanden der beauftragten Stelle. Anscheinend würden die Revisoren und Revisorinnen ihre Aufgabe besser erfüllen, wenn deren Berichte nicht veröffentlicht werden. (Aussage eines kantonalen Generalsekretärs).
Rechtliche Antworten über die Veröffentlichung von Revisionsberichten finden wir im Gemeindegesetz, der Gemeindeordnung auf Gemeindestufe. Beim Kanton und beim Bund im Staatsverwaltungsgesetz und dem Öffentlichkeitsgesetz. Die jüngste Entwicklung gegen Vorstösse zu diesen Gesetzen ist interessant. So wurde nun schon vermehrt entschieden, dass es nicht immer im Sinne der Bevölkerung ist, wenn gewisse Sachverhalte einfach dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt wird. Ein Thema dazu ist hier zum Beispiel unter deer Seite „Löhne Gemeindepräsidenten“ zu finden.
Offener Umgang mit Fehlern in der Verwaltung
Martin Stoll ist Geschäftsführer von www.öffentlichkeitsgesetz.ch und Journalist. Er beanstandet die Geheimhaltung der Revisionsberichte und fordert mehr Transparenz. Dazu hat das Tagblatt unter der Rubrik „Nachgefragt“ ein Interview mit ihm zu diesem Thema abgedruckt. Dieses ist hier zu finden.
